Was steht über 
              Religionsfreiheit in den Menschenrechten?
            §18 der Allgemeinen 
              Erklärung der Menschenrechte
            Jeder hat das Recht 
              auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt 
              die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, 
              sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein 
              oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch 
              Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. 
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