Bedeutung
            Assoziierungsabkommen 
              sind allgemein in der Handelspolitik üblich. Es 
              sind völkerrechtliche Verträge, bei denen sich der Vertragspartner 
              an eine andere Nation oder eine Gemeinschaft bindet, jedoch nicht 
              (Voll-)Mitglied der Gemeinschaft wird. Dem assoziierten Partner 
              werden dabei Rechte und Pflichten eingeräumt.  
            Assoziierungsabkommen der Europäischen Union
            Geschichte
            Im März 1957 unterzeichneten 
              sechs europäische Staaten die Römischen 
              Verträge, darunter den Vertrag zur Gründung der Europäischen 
              Gemeinschaft. Die Verträge traten zum 1. Januar 1958 in Kraft; 
              seit diesem Tag gab es die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 
              (EWG), die Vorläuferorganisation der EU.  
            Konstantinos Karamanlis, 
              von 1955 bis 1963 Premierminister von Griechenland, betrieb energisch 
              die Aufnahme Griechenlands in die EWG. Am 9. Juli 1961 wurde ein 
              Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und Griechenland unterzeichnet. 
              Frankreich setzte in der EWG die 'Assoziierung' seiner afrikanischen 
              Kolonien durch. Italien hatte bis Mitte 1960 die Kolonie Italienisch-Somaliland; 
              Belgien hatte bis Mitte 1960 Belgisch-Kongo. Sie durften Agrarprodukte 
              zollfrei in die EWG exportieren und mussten im Gegenzug ihre Zölle 
              gegenüber der EWG abbauen. In diesen Kolonien wurde der Europäische 
              Entwicklungsfonds zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung 
              der Kolonien eingesetzt. Im ersten Förderzeitraum von fünf 
              Jahren wurden die Kolonien unabhängig. Mit den neuen Staaten 
              wurden 1963 und 1969 die Yaoundé-Abkommen geschlossen. Nachdem 
              Großbritannien zum 1. Januar 1973 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 
              beigetreten war, wünschten nun auch dessen ehemalige Kolonien, 
              Commonwealth-Länder, eine Assoziierung. 1975 wurde das Lomé-Abkommen 
              geschlossen, das von 46 sogenannten AKP-Staaten (Staaten Afrikas, 
              der Karibik und des Pazifik), zu denen auch zahlreiche ehemalige 
              britische Kolonien zählten, unterzeichnet wurde. Es enthielt 
              wie die Assoziierungsabkommen zuvor gegenseitige Zollpräferenzen 
              und als neues Element das Stabex-System, dass durch Garantien für 
              Exporterlöse die Abhängigkeit dieser Länder von ihren 
              Agrarexporten in die EG mildern sollte. Bei niedrigen Weltmarktpreisen 
              sollten Ausgleichszahlungen gewährt werden. Im Nachfolgeabkommen 
              von 1979, Lomé II, wurden zusätzlich zu Agrarprodukten 
              auch mineralische Grundstoffe einbezogen (Sysmin-System). 
            Gegenwart
            Das derzeit gültige 
              Lomé-V-Abkommen wurde im Jahr 2000 abgeschlossen und umfasst 
              eine Laufzeit von insgesamt 20 Jahren. Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts 
              ergaben sich für die Europäische Union neue Möglichkeiten 
              in den nunmehr unabhängigen Staaten Mittel- und Osteuropas. 
            Die Europäische 
              Union hat Assoziierungsabkommen (AA) mit Drittstaaten abgeschlossen, 
              wobei Beitrittskandidaten die Kopenhagener Kriterien erfüllen 
              müssen. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen der Republik Türkei 
              mit der Europäischen Union besteht ein solches Abkommen mit 
              dem Beitrittskandidaten Türkei.[1] Grundlage und Vorläufer 
              war das 1963 zwischen der Türkei und der 2009 aufgelösten 
              EWG geschlossene Ankara-Abkommen (türkisch Ankara Antlasmasi). 
            Mit der Ukraine, der 
              Republik Moldau und Georgien hat die EU im Rahmen der Östlichen 
              Partnerschaft ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen, das am 27. 
              Juni 2014 in Brüssel unterzeichnet wurde. Darüber hinaus 
              strebt die EU an, außereuropäische Länder und Hoheitsgebiete, 
              die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten 
              Königreich besondere Beziehungen unterhalten, mit der Union 
              zu assoziieren (Art. 198 AEUV). 
            Die Europäische 
              Kommission und das Europäische Parlament erarbeiten die Maßnahmen 
              zum Schutz der Union in der Handelspolitik gemäß Art. 
              207[4] AEUV. Die Kommission legt dem Europäischen Rat Empfehlungen 
              vor und diese können mit Unterstützung eines bestellten 
              Sonderausschusses von der Kommission verhandelt werden. Die Ergebnisse 
              der Verhandlungen von Assoziierungsabkommen werden dann als gemischte 
              Abkommen nach Anhörung des Europäischen Parlaments vom 
              Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Die nationalen Parlamente 
              werden informiert und können sich beteiligen. 
            Quelle: wikipedia.de 
              am 22.03.2022 
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