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28.05.1993:
Das Bundesverfassungsgericht erklärt Abtreibung für rechtswidrig und
die ein Jahr zuvor (26.06.1992)
vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Fristenlösung" für
verfassungswidrig. Das Lebensrecht des Ungeborenen dürfe zu keiner Zeit
einem Dritten und auch nicht der Mutter überantwortet werden.
Seit der Wiedervereinigung galt Anfang der 90er Jahre im Westen die bisherige Indikationsregelung und im Osten (seit 1972) die Fristenregelung ohne Beratungspflicht.
Nach
dem neuen Abtreibungsrecht von 1995 bleibt Abtreibung innerhalb der ersten zwölf
Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau eine Beratung nachweisen kann.
* * *
Durch ein Christival-Seminar des Birke e.V. kam das Thema "Abtreibung" nach langer Zeit wieder in die Öffentlichkeit. Nur mit Polizeischutz konnte das Seminar überhaupt stattfinden. Pro Familia hatte schon im Vorfeld gegen das Seminar protestiert und gemeint, es würde gegen "das Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung" verstoßen. Aber ein solches Menschenrecht gibt es gar nicht *). Dies könnte sich jedoch bald ändern, denn EU-Recht kennt keinen Lebensschutz für Ungeborene.
Gerade bei solchen ethischen Themen fällt auf, dass sich unsere Sprache verändert. So sprechen wir vom werdenden Menschen und nicht vom ungeborenen Kind.
Solche "Sprachregelungen" verändern unser Bewusstsein. Und so halten gemäß einer Emnid-Umfrage 70% der Bundesbürger Abtreibung für rechtmäßig. Nach deutschem Recht sind Abtreibungen nach wie vor rechtswidrig, bleiben mit Beratungsschein jedoch straffrei.
Wo Sprache verändert wird, da heißt es, nüchtern und wachsam zu sein, sonst sind wir manipulierbar.
Uwe Schütz
*) In den Menschenrechten ist festgelegt, dass die Freiheit des Einzelnen da enden muss, wo die Freiheit der Anderen beginnt. Dies ist eine wichtige Einschränkung und unerlässliche Grenze der Selbstbestimmung, die leicht übersehen wird.
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bei uns:
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| 06.09.1929
: Premiere des Bühnenstücks
"Cyankali" gegen §218 1971 : Frauen bekennen im Stern "Wir haben abgetrieben" 1973 : Reform des Sexualstrafrechts 1975 : BVG kippt $218-Reform 1993 : §218 erneut auf dem BVG-Prüfstand 1997 : Abtreibung misslungen - Kind lebt 2004 : Europ.-Gerichtshof : Recht auf Leben gilt nicht für Ungeborene |
§ 218 Strafgesetzbuch zum Nachlesen Testfragen:
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