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Hintergrund-Infos

Pro Familia


Ziele bei Gründung von Pro Familia

Pro Famila wurde 1952 mit dem Ziel gegründet, "die Bevölkerung über Methoden der Empfängnisregelung aufzuklären, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren und die Reform des Sexualstrafrechts voranzutreiben". Bereits in den 50er Jahren entstanden die ersten Beratungsstellen. Von Anfang an bestimmt die Forderung nach sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung von Männern und Frauen die Arbeit von PRO FAMILIA."

Pro Familia wuchs durch die Reformen des Strafrechts

"Durch die Reform des §218 StGB in den siebziger Jahren wurden die Beratungsdienste ausgebaut: PRO FAMILIA wurde zu einer sozialstaatlich eingebundenen Dienstleistungsorganisation."

Seit der Reform des §218 StGB von 1995, nach der Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau eine Beratung nachweisen kann, stellt Pro Familia Beratungsscheine ist.

Pro Familia ist Mitglied der weltweiten IPPF

Pro Familia ist Mitglied der weltweit größten nichtstaatlichen Familienplanungsorganisation IPPF, der International Planned Parenthood Federation. 1995 haben alle Mitgliedsstaaten der IPPF die Charta der sexuellen und reproduktiven Rechte verabschiedet und sich verpflichtet, die Charta in ihren Programmen zu berücksichtigen.

Das Allgemeine Menschenrecht auf Leben (Artikel 3) bedeutet für Pro Familia, "dass das Leben keiner Frau durch Schwangerschaft einem Risiko oder einer Gefahr ausgesetzt werden darf."

Was plant Pro Familia für die Zukunft?

In der Zukunft will Pro Familia nach eigenen Angaben "alternative Modelle des Zusammenlebens" "stärker berücksichtigen, z.B. auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Beziehungen mit und ohne Kinder.

Pro Familia tritt dafür ein, "dass formale Menschenrechte umgesetzt werden und dass sich die Lebensqualität der Menschen in den Bereichen Sexualität und Reproduktion verbessert."

Pro Familia setzt sich für die rezeptfreier Abgabe der „Pille danach“ ein. Bislang ist die „Pille danach“ in Deutschland nur auf Rezept erhältlich. Pro Familia begründet die Aufhebung der Rezeptpflicht damit, dass wegen der "guten Verträglichkeit des neuen Präparats keine Notwendigkeit mehr für einen Arztbesuch besteht und damit wertvolle Zeit gespart werden könnte". (Die „Pille danach“ muss innerhalb von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden). Pro Familia wirbt im Web unter www.sextra.de für das "Pille danach Infotelefon" - "Ein neuer Service der pro familia."

Wie finanziert sich Pro Familia?

Pro Familia wird nach eigenen Angaben "haupsächlich durch öffentliche Mittel finanziert", der Bundesverband z.B. durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: "Rahmenkonzept Sexualpädagogik des Bundesverbands von Pro Familia (2000) unter www.profamilia.de

Autor: Uwe Schütz, letzte Änderung 29.05.2009

 

 

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