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Abtreibung misslungen, Kind lebt

Kind überlebte Spätabtreibung und blieb 9 Stunden unversorgt - keine Anklage gegen Gynäkologen

23.07.2003: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erhebt keine öffentliche Klage gegen vier Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe, die im Juli 1997 eine Spätabtreibung gemäß § 218a (Absatz 2) StGB durchgeführt hatten, bei der das Kind überlebt hatte und dann neun Stunden lang "liegen gelassen" worden war. Erst dann war der Säugling angemessen versorgt worden. Die Mutter war in der 25. Woche schwanger gewesen. Bei ihrem Kind war im Rahmen der pränatalen Untersuchungen das Downsyndrom (früher Mongolismus) festgestellt worden, daher hatten die Eltern die Abtreibung gewünscht.

Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft ist eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Körperverletzung nach Anhörung der Gutachter nicht zu erwarten. Die Pflichtwidrigkeit der Ärzte habe nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar dazu geführt, dass das Kind weitere Gesundheitsschädigungen davon getragen habe. Auch sei kein "zusätzliches Leiden" des Säuglings in der Zeit, als er aus der Bewusstlosigkeit erwachte, nachweisbar - so die Staatsanwaltschaft. Das Kind lebt heute bei Pflegeeltern in Oldenburg.

Quelle : Family.de, 23.07.03

Das "Oldenburger Baby" ist kein Einzelfall

Experten sprechen davon, daß bei Abtreibungen nach der 20. Woche etwa jedes dritte Kind lebend zur Welt kommt (Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 3, vom 16.01.1998, Seite A-57). Um das zu verhindern, töten viele Medizineer das Kind vor der Geburtseinleitung mit Prostaglandinen noch im Mutterleib durch eine tödliche Kaliumchlorid-Injektion ins Herz.

Ärzteverbände fordern seit 1997 einen verbesserten gesetzlichen Schutz und ein Verbot der Abtreibung lebensfähiger Kinder, denn seit der Novellierung des § 218 im Jahr 1995 ist ein deutlicher Anstieg sehr später Abtreibungen zu verzeichnen.

Waren es 1994 "lediglich" 26, so stieg die Anzahl der Abtreibungen nach der 23. Woche seither kontinuierlich. 1996 wurden 159 und 1997 bereits 190 Abtreibungen überlebensfähiger Kinder registriert. Das entspricht einer Zunahme der Abtreibungen bis zur Geburt um 730% - nur zwei Jahre nach der letzten Neuregelung des Abtreibungsstrafrechts! Ist dies nur die Spitze des Eisbergs? Laut Frank Montgomery, dem Vorsitzenden des Marburger Bundes, sind es sogar 800 Kinder, die jedes Jahr nach der 20. Schwangerschaftswoche getötet werden.

Seit dem "Oldenburger Fall" wächst die Kritik an der Tötung der außerhalb des Mutterleibes überlebensfähigen Kinder. Nicht nur in der Fachpresse wird das Thema ausführlich diskutiert, auch in der Politik kommt Bewegung auf. Quelle: www.tim-lebt.de

Kampagne gegen Abtreibung bis zur Geburt

Durch Unterschriftenlisten, Aktionen, Politikerbefragung und umfassende Aufklärung will die Aktion www.tim-lebt.de für ein Verbot der Abtreibung von außerhalb des Mutterleibes lebensfähigen Kindern eintreten. Verbänden, Gruppen und interessierten Einzelpersonen, die dieses Anliegen unterstützen wollen, bieten sie Information, Material und Hilfe bei der Organisation von Vortragsabenden an.

Quelle: www.tim-lebt.de

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz

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