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Das Kalenderblatt

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KW 11 / 2014

Eine Kalenderwoche weiter

 

"Kulturkampf"

Der §175 war seit Gründung des Deutschen Reiches 1871 Bestandteil des Strafgesetzbuches
Foto: Strafgesetzbuch, 11. Auflage 1914, C. H. Beck Verlag, München

Vor 20 Jahren: Bundestag streicht §175 aus dem Strafgesetzbuch

10.03.1994: Der Deutsche Bundestag debattiert und beschließt die Streichung des §175 aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Damit stehen drei Monate später (11.06.1994) sexuelle Handlungen zwischen einem Mann und einem männlichen Jugendlichen nicht mehr unter Strafe. Lediglich sexuelle Handlungen mit Kindern bleiben strafbar.

* * *

1871 wurde der §175 in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs aufgenommen. Für sexuelle Handlungen zwischen Männern drohte Gefängnis. Erst mit der Strafrechtsreform 1969 ging für schwule Männer eine fast 100-jährige Leidensgeschichte zu Ende. Seitdem sollte der §175 nur noch Jugendliche in ihrer Entwicklung schützen.

Ganz abgelöst wurde der Paragraf 1994, weil sich die Meinung durchgesetzt hat, dass die Entscheidung "Hetero" oder "Homo" bereits in den ersten Lebensjahren falle und dass Homosexualität keine psychische Erkrankung sei.

mehr bei uns über die Sendung "Menschen bei Maischberger" in der ARD unter dem Titel "Homosexualität auf dem Lehrplan ..."  am 11.02.2014
11.02.2014: "Menschen bei Maischberger" in der ARD unter dem Titel "Homosexualität auf dem Lehrplan ..." Anlass für die Sendung war der Bildungsplan der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg, dass die Akzeptanz sexueller Vielfalt verpflichtend in allen Schulfächern gelehrt werden soll.

"Therapiert" werden sollen heute nach Meinung der Protagonisten die, die nicht mit voller Begeisterung über Schwule sprechen. Homosexuelle dürfen meines Erachtens aber nicht erwarten, dass alle ihre Lebensweise positiv bewerten. Ich kann doch auch nicht erwarten, dass alle meinen Lebensstil gut finden.

Verbesserungsfähig ist auf jeden Fall die Diskussion zu solchen kontroversen Themen: Wo wir respektvoll gegenüber Andersdenkenden unsere Ansichten vertreten, findet Demokratie und die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit statt. Deshalb brauchen wir nach Abschaffung des "Schwulenparagrafen" keinen "Homophobie"-Paragrafen.

Es wäre dann nur noch eine Frage der Zeit, wann die Bibel für verfassungswidrig erklärt werden muss.

Uwe Schütz

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1994 : Bundestag streicht §175 aus dem Strafgesetzbuch
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