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KW 26 / 2022

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Zeitgeist

Vor 5 Jahren: Deutscher Bundestag beschließt zivilrechtliche "Ehe für alle"

30.06.2017: In der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau / ARD lauten die ersten Sätze von Jens Rieva: "Der Bundestag hat mit großer Mehrheit die sogeannte "Ehe für alle" verabschiedet. Gleichgeschlechtliche Paare können nun standesamtlich heiraten und Kinder adoptieren. Die Abstimmung war von SPD, Linksfraktion und Grüne gegen den Willen der Union noch vor Ende der Legislaturperiode durchgesetzt worden. Zuvor hatte Bundeskanzlerin Merkel für eine Gewissensentscheidung plädiert." Foto: Screenshot von der ARD-20-Uhr-Tagesschau / AREF
30.06.2017: Der Abstimmung im Bundestag ging eine sehr leidenschaftlich, aber sachlich geführte Debatte voraus. "Ehe ist eine Gemeinschaft von Mann und Frau, aus der auch die Kinder geboren werden, die die Zukunft unserer Gesellschaft sind", so Gerda Hasselfeldt von der CSU, "Viele in der Unionsfraktion waren gegen eine Abstimmung heute. Die Mehrheit, nämlich 225 Abgeordnete votieren gegen die Ehe für alle", so Marie von Mallinckrodt in ihrem Bericht für die Tagesschau. Foto: Screenshot von der ARD-20-Uhr-Tagesschau / AREF
30.06.2017: „Mit Hochzeitstorte feiern die Grünen sich und die Ehe für alle“, so Marie von Mallinckrodt in ihrem Bericht für die Tagesschau. Im Bild von links: Katrin Göring-Eckardt, Volker Beck und Claudia Roth. Foto: Screenshot von der ARD-20-Uhr-Tagesschau / AREF

30.06.2017: In der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause stimmen die Fraktionen von SPD, Linke und Grüne geschlossen dafür, dass gleichgeschlechtliche Paare eine zivilrechtliche Ehe eingehen können. Auch 1/4 der CDU/CSU-Fraktion stimmt für den Antrag, Bundeskanzlerin Merkel stimmt dagegen.

Zum 1. Oktober (2017) heißt es daraufhin in §1353, Absatz 1, Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

* * *

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes und das Bundesverfassungsgericht haben unter „Ehe“ immer die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer Lebensgemeinschaft verstanden (So stand es z.B. im BVerfG-Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz 2002). Aber dadurch, dass man den Begriff „Ehe“ im BGB neu definiert hat, bedurfte es nicht einmal einer Grundgesetzänderung und somit nur der einfachen Mehrheit im Bundestag.

Die FAZ konstatierte, die CDU habe damit über Bord geworfen, „was ihr und ihren Anhängern wichtig und wertvoll war“. Und Kardinal Marx klagte, der Ehebegriff werde aufgelöst. Er meint damit sicherlich die Ordnung, wie wir sie im ersten Buch der Bibel finden: „So schuf Gott den Menschen als sein Abbild, ja, als Gottes Ebenbild; und er schuf sie als Mann und Frau.“ (1. Mose 1, 27 / nach Übersetzung "Hoffnung für alle", Brunnen-Verlag)

Dagegen hieß es aus SPD-Kreisen nach der Entscheidung des Bundestages: Die rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare sei nun vorbei. Aber auch das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), das seit August 2001 in Kraft war, räumte ja zuletzt fast die gleichen Rechte ein! Einziger Unterschied: Gleichgeschlechtliche Paare konnten keine fremden Kinder adoptieren.

In unserem Grundgesetz klafft nun meines Erachtens eine Lücke: Kinder haben das natürliche Recht auf Vater und Mutter.

Autor: Uwe Schütz
Sprecher: Heiko Müller

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