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Bonn,
23.05.1949: Konrad Adenauer unterzeichnet als Präsident des Parlamentarischen
Rates das Grundgesetz
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23.05.1949: Konrad Adenauer verkündigt (als Präsident des Parlamentarischen
Rats) in einer Feierstunde in Bonn die neue Verfassung, das
Grundgesetz. Dieser Akt gilt als die
Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland.
Bis dahin herrschte wirtschaftlicher Stillstand und Millionen Deutsche hungerten, weil sich die (vier) Siegermächte des 2. Weltkriegs vier Jahre lang gegenseitig blockierten. Durch den Alleingang der USA und von Großbritannien wurde unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer (seit dem 01.09.1948) das Grundgesetz erarbeitet.
* * *
Lange Zeit fand ich das Grundgesetz trocken und langweilig. Alles klang so selbstverständlich. Erst seitdem Politiker "Fristenregelung" und Kriegseinsätze propagiert haben, wurde mir bewusst, wie wichtig das Grundgesetz für unser Land ist. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht (als oberste Instanz der Rechtsprechung) Gesetzentwürfe gekippt, weil sie schon mit dem ersten Artikel des Grundgesetzes nicht vereinbar waren, in dem es heißt:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt."
Artikel 1, Abs. 1 Grundgesetz
Ihre Wurzeln hat die Idee der Menschenwürde bereits im frühen Judentum und im Christentum, denn im Schöpfungsbericht heißt es:
Gott schuf den Menschen als sein Abbild;
als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.
1. Mose 1, Vers 27 Einheitsübersetzung
Die Grundrechte unserer Verfassung tragen dem Rechnung, wie etwa das Recht auf Leben, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Glaubens- und Gewissensfreiheit und der besondere Schutz von Ehe und Familie.
Eine vorläufige Verfassung sollte es damals sein, aber es ist sicher die beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Aber sie muss auch gelebt werden.
Uwe Schütz
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Entstehung
des Grundgesetzes |
28.09.1951 :
Bundesverfassungsgericht nimmt Arbeit auf
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