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28.05.1993:
Das Bundesverfassungsgericht erklärt Abtreibung für rechtswidrig und
die ein Jahr zuvor (26.06.1992)
vom Deutschen Bundestag verabschiedete "Fristenlösung" für
verfassungswidrig. Das Lebensrecht des Ungeborenen dürfe zu keiner Zeit
einem Dritten und auch nicht der Mutter überantwortet werden.
Seit der Wiedervereiniung galt Anfang der 90er Jahre im Westen die bisherige Indikationsregelung und im Osten (seit 1972) die Fristenregelung ohne Beratungspflicht.
Nach
dem neuen Abtreibungsrecht von 1995 bleibt Abtreibung innerhalb der ersten zwölf
Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau eine Beratung nachweisen kann.
* * *
Abtreibungen bleiben straffrei, aber sind nach wie vor rechtswidrig. Trotzdem halten gemäß einer Emnid-Umfrage 70% der Bundesbürger Abtreibung für rechtmäßig. Wie kann das sein ?
Gerade bei ethischen Themen fällt auf, dass sich unsere Sprache verändert hat. Wir sprechen vom werdenden Menschen und nicht vom ungeborenen Kind! Der Gesetzgeber spricht im § 218 Strafgesetzbuch nicht von Abtreibung sondern von Schwangerschaftsabbruch.
In der Stammzellen-Debatte war immer von menschlichen Embryonen die Rede. Warum spricht man nicht vom embryonalen Menschen ? Ist mit der Wortwahl nicht bereits eine Vorentscheidung getroffen? Die Auswirkungen der "Sprachregelung" ist bei Abtreibungen bereits fatal.
Sprachregelungen sollen unser Bewusstsein verändern. Wo Sprache verändert wird, da heißt es, nüchtern und wachsam zu sein, sonst sind wir manipulierbar.
Uwe Schütz, nach Gedanken von "Die Birke e.V."
mehr bei uns über:
§ 218 Strafgesetzbuch
1971 : Frauen bekennen im Stern
"Wir haben abgetrieben"
Testfragen: Bin ich
über das deutsche Abtreibungsrecht gut informiert?
mehr Abtreibungen
bei Nürnberger Jugendlichen
Volksabstimmung
in Irland über Abtreibung
Abtreibung misslungen
- Kind lebt
Neues Urteil: Abtreibungsgegner dürfen die »Arbeit« der Mediziner
als »Mord« und »neuen Holocaust«
bezeichnen
Birke e.V., Heidelberg
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