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Phishing: "Steuerrückerstattungsansprüche"

Betrüger verschicken im Namen des Bundesamts für Steuern dieses Formular, um an Kreditkarten- und Konto-Daten zu gelangen. Grafik: Screenshot, AREF

Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

11.06.2012: Immer wieder versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen zu gelangen. Die neueste Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern" aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen. Sie verwenden dabei das Layout der Homepage des Bundesamtes (www.bzst.de).

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt in einer Pressemitteilung davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Benachrichtigungen über Steuererstattungen würden nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für Rückerstattung von überzahlten Steuern sei nicht das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), sondern das jeweils zuständige Finanzamt.

Woran kann man die Phishing-e-Mails erkennen?

Die sogenannten Phishing-e-Mails werden per Massenversand verschickt. Dabei wird der Empfänger nicht mit seinem Namen angesprochen, sondern z.B. mit „Sehr geehrter Kunde“. Der Empfänger wird meinst aufgefordert eine (betrügerische) Webseite besuchen, die täuschend echt aussieht und unter einem Vorwand zur Eingabe von Passwörtern, PINs oder Kontodaten auffordert. Gerne wird auch darauf verwiesen, dass die Eingabe aus Sicherheitsgründen notwendig sei.

Autor: Uwe Schütz