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Tod nach ungleichem Trinkduell

Ein Jahr nach dem Tod von Lukas hat gegen Berliner Wirt der Prozess begonnen

25.01.08: Genau ein Jahr nach dem Todesfall eines Jugendlichen nach übermäßigem Alkoholkonsum stehen ein Wirt und vier weitere Beteiligte in Berlin vor Gericht. Der sechzehnjährige Lukas hatte sich im Februar 2007 bei einem Wetttrinken in einer Berliner Kneipe mit hochprozentigem Alkohol ins Koma getrunken und war vier Wochen darauf gestorben. Der Fall löste in Deutschland eine heftige Debatte um den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen aus.

Der 26-Jährige Wirt ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt

Seit Donnerstag läuft der Prozess gegen den Wirt der Kneipe unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Hauptangeklagte Aytac G. ist bereits seit Juli in Untersuchungshaft, weil er Zeugen und Beteiligte zu beeinflussen versuchte. Der 26-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Außerdem wurde ihm im April die Ausschank-Erlaubnis entzogen, weil er in etwa 170 Fällen Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt haben soll.

Dem Wirt wurde bei dem Drinkduell nur Wasser eingeschenkt

Er war es auch, den Lukas M. am 25. Februar 2007 gegen vier Uhr nachts zum Kampftrinken herausforderte. Aytac G. ging zum Schein darauf ein, ließ sich aber von seinen Freunden, bzw. Angestellten, Edis B. (21) und Martin J. (18) nur Wasser einschenken. Die beiden sind daher wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt, genauso wie die siebzehnjährige Silvana B., die am besagten Abend die Gläser serviert haben soll und der achtzehnjährigen Matthias M. der über den Wettkampf Buch geführt haben soll.

Staatsanwalt: An den Jugendlichen hätte überhaupt kein Schnaps ausgeschenkt werden dürfen

Staatsanwalt Albers hält den Wirt jedoch für hauptverantwortlich: „An den Jugendlichen hätte überhaupt kein Schnaps ausgeschenkt werden dürfen. Es war ein sittenwidriges, lebensgefährliches Wetttrinken.“ Lukas M. muss an dem besagten Abend etwa 45 – 50 Gläser Tequila getrunken haben.

Die Verteidigung sieht darin noch keinen Straftatbestand. Sie appelliert an die Eigenverantwortung des Jugendlichen: „Jeder kann aus dem Fenster springen, jeder kann sich zu Tode saufen.“ meint Eckart Fleischmann, einer der Verteidiger. Jeder sei da selbst verantwortlich.

Staatsanwalt Albers sieht das anders: „Lukas sah wohl, beim Wirt zeigt sich keine Wirkung und dachte sich vielleicht: Das kann nicht sein, dass es mir schon so schlecht geht.“ Der Schüler sei sich gar nicht im Klaren darüber gewesen, welche Folgen die Sauferei haben konnte. “Der Gastwirt jedoch musste wissen, dass das Wetttrinken für den Sechzehnjährigen lebensgefährlich war“, so Albers.

Quelle: jesus.de-Newsletter vom 25.01.2008

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