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Hintergrund-Infos §§218, 219 / StGB |
Im Fordergrund eines Schwangerschaftskonflikts stehen meist Partnerschafts- und ungelöste Lebensprobleme. Oftmals wollen die Väter keine Verantwortung für Mutter und Kind übernehmen. Die Mutter fühlt sich allein gelassen und mit dem Kind überfordert. Die Tötung des ungeborenen Kindes erscheint beiden Elternteilen die einzige Lösung des Problems.
| Quelle : Birke e.V., Heidelberg, mit freundlicher Genehmigung
Autor: Uwe Schütz , 18.06.2003 |
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