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Kardinal präzisiert

Joachim Kardinal Meisner, Erzbistum Köln hat zum Vorfall in katholischen Krankenhäusern Stellung genommen
Joachim Kardinal Meisner ist seit 1989 Erzbischof von Köln. geb. 1933 in Breslau. Seit 1975 war er Weihbischof in Erfurt.1983 erhob ihn Papst Johannes Paul II. zum Kardinal. Foto: Robert Boecker bei bilder.erzbistum-koeln.de für nichtkommerzielle Nutzung freigegeben

Kardinal Meisner hält ein Präparat, das eine Befruchtung verhindert, nach Vergewaltigung für vertretbar

01.02.2013: In der Diskussion um die Abweisung einer Frau durch zwei katholischen Kliniken in Köln stellte Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln, jetzt klar, dass er ein Medikament, dass die Befruchtung einer Eizelle verhindert, nach einer Vergewaltigung für vertretbar hält. Wenn die eingenommene Pille aber verhindere, dass sich bereits befruchtete Eizellen in der Gebärmutter einnisten kann , sei ihr Einsatz nicht hinnehmbar, sagte er in einer Erklärung des Erzbistums.

Katholischer Krankenhausverband begrüßt Meisners Erklärung

Der Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) begrüßte Meisners Erklärung, wie sich katholische Krankenhäuser der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen haben. Der Erzbischof benenne den Stand der medizinischen Erkenntnis und ordne ihn positiv in die Wirklichkeit unserer Krankenhäuser ein. Zugleich macht er die katholische Position zur Abtreibung deutlich. „Damit dürften manche Unsicherheiten, die es in katholischen Einrichtungen gegeben hat, ausgeräumt sein. Auch wird die Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte gestärkt“, betont Generalvikar Theo Paul, Vorsitzender des KKVD.

 

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Die Erklärung von Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln, im Wortlaut

Aus gegebenem Anlass habe ich mich mit Fachleuten über die Frage der Verordnung der so genannten „Pille danach" beraten. Dabei wurde deutlich, dass darunter unterschiedliche Präparate mit unterschiedlichen Wirkprinzipien zu verstehen sind, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sich in der wissenschaftlichen Diskussion immer weiter klären. Daraus ergeben sich ethische Konsequenzen.

Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.

Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird. Dass das Abgehen befruchteter Eizellen auch ganz natürlicherweise ohne menschliches Zutun geschieht, berechtigt einen Menschen nicht dazu, diesen natürlichen Vorgang aktiv zu imitieren. Denn die Beendigung eines Menschenlebens durch die Natur nennt man ein Naturereignis. Dessen absichtliche Imitation nennt man Tötung.

Die Ärzte in katholischen Einrichtungen sind aufgefordert, sich rückhaltlos der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen und sich dabei unter Berücksichtigung des neusten Stands der medizinischen Wissenschaft in ihrem ärztlichen Handeln an den oben genannten Prinzipien auszurichten. Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern. In jedem Fall muss in katholischen Einrichtungen die Hilfe für vergewaltigte Frauen aber natürlich weit über die Erörterung solcher Fragen hinaus gehen.

Köln, 31. Januar 2013

Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln

mehr über die von zwei katholischen Kliniken abgewiesene Frau in Köln, die 1. Stellungnahme des Bistums und über die Pille danach"

Quellen: erzbistum-koeln.de und Presseinformation des Deutschen Caritas-Verbandes (DCV) vom 31.01.2013

Autor dieser Webseite: Uwe Schütz