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AREF-News |
01.04.08: Das Verfassungsgericht in Ankara hat am Montag, 31.03.2008, ein offizielles Verbotsverfahren gegen die türkische Regierungspartei "Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung" (AKP) des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan eingeleitet. Wie die Welt in der Dienstagsausgabe berichtet, wirft der oberste Staatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya der AKP vor, einen islamischen Gottesstaat errichten zu wollen. Neben einem Verbot der Regierungspartei enthält sein Antrag außerdem die Forderung eines fünfjährigen Politikverbotes gegen 71 führende AKP-Politiker, darunter auch Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und Staatspräsident Abdullah Gül.
Zentraler Punkt der Anklageschrift sind zwei Verfassungsänderungen zur Lockerung des Kopftuchverbots für Studentinnen. Aufgrund des Widerstandes an einem Großteil der Unis konnte es jedoch kaum umgesetzt werden.
Der Beschluss kam für die Türkei nicht überraschend. Es ist bekannt, dass die Mehrheit der Verfassungsrichter AKP-Gegner sind. Beobachter sehen nun jedoch die politische Stabilität der Türkei in Gefahr. Einen Monat hat die AKP jetzt Zeit, ihre Verteidigung zu organisieren und bei Gericht vorzutragen. Wie die Welt weiter berichtet, will ein Teil der AKP dem Gericht mit einer Verfassungsänderung zuvorkommen und so das Verbot von Parteien erschweren. Die derzeitige Regelung besagt, dass mindestens sieben der elf Verfassungsrichter einem Verbot zustimmen müssen.
Der Konflikt wird von vielen Liberalen auch als Teil des Machtkampfes zwischen der aufsteigenden religiös geprägten AKP und den Anhängern des verstorbenen Mustafa Kemal Atatürk (Kemalisten) gewertet: Diese Leute wollen das Beitrittsverfahren der Türkei zur EU blockieren und verhindern, dass unsere Gesetze mehr Freiheit zulassen, gab der liberale Kolumnist Hasan Cemal in der Zeitung Milliyet zu Wort.
Bei den letzten Wahlen im vergangen Sommer erreichte die AKP ganze 46 Prozent der Stimmen. Die Partei, welche mit absoluter Mehrheit regiert und dazu noch den Staatspräsidenten stellt, empfindet den Verbotsantrag als undemokratisch. Dieselbe Meinung vertritt auch die EU und kritisierte das Verfahren scharf. Demnach könnte eine Schließung der AKP sogar den EU-Beitrittsprozess der Türkei gefährden.
mehr bei uns:
15.03.08: Generalstaatsanwalt
beantragt Verbot von Regierungspartei AKP
2004: EU-Beitrittskandidat
Türkei
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