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Vier Milliarden für jedes dritte Kind unter drei

Bundesrat stimmt Kinderförderungsgesetz zu

12.11.2008: Der Bundesrat hat am 07.11.2008 dem Kinderförderungsgesetz zugestimmt. Damit fiel die letzte gesetzgeberische Hürde auf dem Weg, im Jahr 2013 bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in der Kita oder in der Tagespflege zu schaffen. Das Gesetz soll spätestens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Das KiföG soll den Ausbau eines "qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes" beschleunigen und so "den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen".

Ursula v. d. Leyen: "Der Weg für eine gute Kinderbetreuung ist frei"

"Die Länder stehen zu unserer Vereinbarung, den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland zügig voran zu bringen", begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Kinderförderungsgesetz (KiföG).

Nach der gemeinsamen Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden am 2. April 2007 ist die Umsetzung in Rekordzeit gelungen. "Ein großer Erfolg, auf den wir stolz sein können und den Bund, Länder und Gemeinden nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung unternehmen konnten", so die Ministerin. Im Verfahren zum Ausbau der Kinderbetreuung hatten sich Bund und Länder bis Ende des Jahres Zeit gegeben, um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Von der Leyen: "Mit dem Beschluss des Bundesrates wurde heute die letzte Verpflichtung aus den Bund-Länder-Vereinbarungen erfüllt. Die Investitionsmittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind endgültig und unwiderruflich frei für die Länder."

Mittel stehen bereit

Bereits seit diesem Jahr sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs und Renovierungsmaßnahmen verfügbar. "Fast alle Bundesländer haben die ihnen zugewiesenen Budgets für dieses Jahr bereits ausgeschöpft. Die Mittel werden sowohl von den neuen als auch von den alten Bundesländern abgerufen. Das zeigt mir: Überall im Land werden Betreuungsplätze geschaffen", so von der Leyen.

Die Geschwindigkeit in den Ländern ist unterschiedlich. So sind Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Sachsen derzeit besonders aktiv, während andere Bundesländer eine längere Vorlaufzeit brauchten. Von der Leyen: "Wir sind mit den Ländern ständig im Kontakt und beobachten, dass sich der Mittelabruf dynamisch fortsetzt. Denn eines ist uns allen auch klar: Jetzt geht die Arbeit erst richtig los."

Deutscher Bundestag hatte das KiföG im September verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hatte das KiföG am 26. September 2008 verabschiedet.Mit dem Gesetz wird die Dynamik des Ausbaus weiter erhöht. Die im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erweiterten Bedarfskriterien für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 eröffnen noch mehr Kindern als bisher ein Angebot auf frühe Förderung. Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen.

Ab dem 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an eingeführt werden.

Bund unterstützt Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden €

Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung geeinigt. Der Bund unterstützt den Ausbau bis 2013 zu einem Drittel mit insgesamt vier Milliarden Euro. Für die notwendigen Mittel für Investitionen hat der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro errichtet. Dies ist im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz vom 18. Dezember 2007 geregelt. Inzwischen haben alle Bundesländer Richtlinien zur Förderung dieser Investitionsmaßnahmen erlassen und ihren Bedarf aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau für das Jahr 2008 angemeldet. Zur Unterstützung bei den Betriebskosten mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und dauerhaft jährlich mit 770 Millionen Euro ab 2013 sieht das KiföG die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz vor.

Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb soll ein Drittel der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Dazu werden klare Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter ohne Qualifikation darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Darüber hinaus soll die Bezahlung leistungsgerecht sein.

Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.

CDU:"Union ist Motor einer modernen Familienpolitik"

Zur Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) durch den Bundestag erklärte der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Ronald Pofalla: Union ist verlässlicher Partner der Familien.

Mit der heutigen Entscheidung wird einmal mehr deutlich: Die Union ist Motor einer modernen Familienpolitik in Deutschland. Mit der CDU haben Mütter und Väter einen verlässlichen Partner an ihrer Seite.

Damit werde der Wunsch vieler Frauen und Männer, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, nachhaltig unterstützt. Mehr Plätze in Kitas und bei Tagesmüttern schafften endlich eine echte Wahlfreiheit für Eltern. Das ist ein klares Signal für die Familien in Deutschland. Sie sind der Kern unserer Gesellschaft und müssen mit allen Kräften unterstützt werden.

Autor: Uwe Schütz

Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de

 

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