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Hintergrund-Infos APO |
Entstehung der APO (Außerparlamentarische Opposition)In der Zeit der Großen Koalition (1966-1969) engagieren sich Studenten und eine wachsende Zahl von Bürgern in innen- und außenpolitischen Fragen. Sie verstehen sich angesichts der schwachen Parlamentsopposition als eine "außerparlamentarische Opposition" (APO) gegen die zahlenmäßig starken Regierungsfraktionen. Inhalte ihrer ProtesteIhr Protest richtet sich vor allem gegen die von SPD und CDU/CSU geplanten Notstandsgesetze, die nach Meinung der APO den demokratischen Rechtsstaat gefährden. Darüber hinaus treten sie für eine Veränderung der Gesellschaft ein und wenden sich gegen den Krieg der USA in Vietnam und die Macht des Springer-Verlags (z.B. Bild-Zeitung). Nachdem auf die Studenten Benno Ohnesorg am 02.06.1967 und der Rudi Dutschke, Kopf der APO, am 11.04.1968 auf offener Straße geschossen wurde, eskallieren die Studentenproteste. Wer gehörte zur APO?Zur APO zählen sich vor allem politisch linke Studentenorganisationen. Ihren Kern bildet die Studentenorganisation der SPD, der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS). Aber auch Intellektuelle, Künstler, Schüler, Lehrlinge schließen sich der APO-Bewegung an. Zerfall der APONach der Verabschiedung der Notstandsgesetze und der Bildung der sozial-liberalen
Koalition 1969 beginnt die APO zu zerfallen. Viele setzen ihren Protest
in Bürgerinitiativen oder der Friedensbewegung fort. Andere schließen
sich kommunistischen Gruppierungen an oder driften wie Andreas Baader
und Gudrun Ensslin in den Terrorismus (Rote Armee Fraktion, RAF) ab. NotstandsgesetzeDie Notstandsgesetze weiten im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie seine Weisungsbefugnisse gegenüber den Bundesländern aus. Außerdem erlauben sie die Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie den Einsatz der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes bei Unruhen im Inneren. Die Pläne zur Einfügung einer Notstandsverfassung in das Grundgesetz reichen bis 1958 zurück. Doch erst die Große Koalition verfügt über die für die Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Mit dem 17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes beschließt der Bundestag am 30. Mai 1968 die Einführung einer Notstandsverfassung. Quellen: dhm.de (Deutsches Historisches Museum) Autor: Uwe Schütz, AREF, 04.01.2007 |
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