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KW 39 / 2022

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Bildung für alle

Vor 305 Jahren: Preußen führt die Schulpflicht ein

Verordnung zur Einführung der Allgemeinen Schulpflicht in Preußen vom 28.09.1717
Verordnung zur Einführung der Allgemeinen Schulpflicht in Preußen vom 28.09.1717

28.09.1717: König Friedrich Wilhelm I. führt für ganz Preußen die Schulpflicht ein. In seiner Verordnung bestimmt er, dass alle Kinder vom 5. bis zum 12. Lebensjahr unterrichtet werden und erst entlassen werden, wenn sie lesen und schreiben können.

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Karte von Preußen im 18. Jahrhundert
Karte von Preußen im 18. Jahrhundert. Gebietszuwächse während der Herrschaft Friedrichs I. in violetter, Friedrich Wilhelms I. in roter, Friedrichs II. in grüner, Friedrich Wilhelms II. in blau. Grafik: Public domain, Quelle: wikipedia.de

Besonders in der Landbevölkerung stieß die Schulpflicht auf Widerstand. In kleinbäuerlichen Betrieben wurde die Arbeitskraft der Kinder als wichtiger angesehen als deren Schulbildung. Doch auch ein flächendeckendes Schulsystem blieb noch lange Wunschdenken, denn es fehlten Schulgebäude, Lehrer, Geld und auch die staatliche Verwaltung, denn bis dahin kümmerten sich fast ausschließlich kirchliche Träger um Bildung.

Erst 1919 schrieb die Weimarer Verfassung die allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland fest. Die Nazis verfügten dann 1938 mit dem Reichsschulpflichtgesetz, dass die Schulpflicht durch „den Besuch einer reichsdeutschen Schule“ zu erfüllen sei, weil nur sie „die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus“ sichere.

Mit der Gründung der Bundesrepublik wurde diese Schulgebäudepflicht in die Ländergesetze übernommen und gilt bis heute. Eltern, die sich dieser Pflicht widersetzen, machen sich strafbar, obwohl das Grundgesetz eigentlich auf ihrer Seite ist: Laut Artikel 6 ist die Kindererziehung das natürliche Recht der Eltern (Art. 6 Abs.2 GG).

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten mit der Begründung, die Schulpflicht diene zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Doch den gibt es im Grundgesetz gar nicht. Unsere Verfassungshüter konstruierten ihn aus der Aufsichtsfunktion des Staates (Art.7 Abs.1 GG).

Heute versucht der Staat mit immer neuen familienpolitischen Maßnahmen (z.B. 2007: Elterngeld; 2008: Kinderförderungsgesetz) , dass Eltern ihre Kinder immer früher abgeben, und ich frage mich jedesmal: Hält der Staat sich für den besseren Erzieher oder welches ideologische Ziel verfolgt er?

Unsere Wirtschaft verlangt besser ausgebildete Menschen, die Schule kann aber kaum das bisherige Bildungsniveau halten. Wie kommen wir aus diesem Dilemma heraus? Das Geheimnis erfolgreicher Bildung sind starke Bindungen. Und deshalb sollten die deutschen Länder nicht Kinder erziehen, sondern endlich die Bildungspflicht wieder einführen und ihre Familien stark machen.

Autor: Uwe Schütz
Sprecher: Heiko Müller

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2010: Zwei Mütter wegen Verweigerung einer Schulveranstaltung im Gefängnis
2010 - Verwaltungsrichter schlägt Alarm: Die Übergriffe des Staates in die familiäre Erziehung nehmen zu
2011: Bericht über erfolgreichen Hausunterricht in der FAZ
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1685 : Geburt von Johann Sebastian Bach
1700 : Geburt von Nikolaus Ludwig von Zinzendorf
1703 : Geburt von John Wesley
1712 : Geburt des Philosophen Jean-Jacques Rousseau
1717 : Preußen führt die Schulpflicht ein
1724 : Geburt des Philosophen Immanuel Kant
1727 : Tod von Isaac Newton
1750 : Tod von Johann Sebastian Bach
1756 : König Friedrich II. von Preußen ordnet den Kartoffelanbau an
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